Eine Betriebsaufgabe besteht aus unzähligen einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten, die Sie während des Abschlusses Ihres Geschäftsbetriebes planen und umsetzen müssen. Zuerst ist es wichtig die Diskretion in der Planungsphase wahren zu können. Dann ist es eine große Herausforderung Ihren Geschäftsbetrieb solange wie möglich produktiv und effizient halten zu können, um die letzten Aufträge und Arbeiten abgeschlossen zu bekommen. Das ganze fällt zeitgleich ungünstigerweise in den Zeitraum, in dem Ihre Kündigungsfristen laufen.

Viele Aufgaben der Liquidation und der Betriebsaufgabe haben dabei Auswirkungen auf andere Bereiche, an die man während dessen gar nicht denkt. Steuerliche Auswirkungen und die daraus resultierenden Gestaltungsmöglichkeiten kommen oft dazu. Dafür gibt es Tipps und Tricks, die einen wesentlich schnelleren und reibungsloseren Ablauf möglich machen.

Ein entscheidender Faktor ist dabei die Zeit. Wenn Sie sich überlegen welche Kosten alleine für Ihre Belegschaft pro Monat anfallen, ist es wichtig diese Monate so effizient wie möglich zu planen und umzusetzen. Das ist umso wichtiger, wenn Sie merken, dass Ihr Unternehmen auch aufgrund der konjunkturellen Lage schon in den letzten Monaten in immer schwereres Fahrwasser gerät.

Wenn von einer Betriebsaufgabe die Rede ist, denken die meisten Unternehmer an ein festes Regelwerk, das für den Aufgabezeitraum und die Liquidationsperiode abgearbeitet werden muss. Dem ist aber nicht so. Die Realität ist, eine Betriebsaufgabe umfasst viele Rechtsgebiete, die Sie unterschiedlich stark betreffen aber alle berücksichtigt werden müssen und auf deren genaue Kenntnis und Zusammenspiel es ankommt.

  • In §16 Absatz 3 Satz 1 EstG. wird beispielsweise die Betriebsaufgabe steuerlich definiert und der Umgang mit wesentlichen Betriebsgrundlagen quantitativ und zeitlich geregelt, also die Hebung Ihrer stillen Reserven.
  • Im 4. Absatz des §16 sind die Voraussetzungen zur Gewährung der steuerlichen Freibeträge geregelt und in §34 Absatz 1-3 die Privilegien der außerordentlichen Einkünfte.
  • In §1 Abs.2 Art.3 Kündigungsschutzgesetz ist wiederum die betriebsbedingte Kündigung geregelt und welche Voraussetzungen Sie für abfindungsfreie Entlassungen erfüllen müssen.


Dazu gibt es noch viele weitere gesetzliche Regelungen, wie das Betriebsverfassungsgesetz, das BGB und das Handelsrecht, die Sie beachten müssen und hinter deren genauen Kenntnis und deren Auslegung in der rechtlichen Praxis, sich auch große Möglichkeiten zur Gestaltung verstecken.

Das heißt, jede einzelne Aufgabe im Aufgabeprozess muss auf ihre rechtlichen Anforderungen und Auswirkungen hin genau überprüft werden. Genau gleich verhält es sich auch mit den steuerlichen, formalen und zeitlichen Auswirkungen.

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Für eine reibungslose Betriebsaufgabe müssen Sie alle notwendigen Aufgaben und Tätigkeiten effizient und koordiniert ineinander verzahnen. Wir gehen mit unserer Methode dies strategisch koordiniert an.

Auf Basis Ihrer Ist-Situation teilen wir Ihren Aufgabeprozess in einzelne Schritte und Aufgaben auf. Sie erfahren von uns schon in der Planungsphase auf was Sie besonders achten müssen und wo bei jedem einzelnen Schritt potentielle Fehlerquellen lauern oder sich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten.

Dann ordnen wir zusammen mit Ihnen die einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten in einer effizienten und koordinierten Reihenfolge. Dies ist für jeden Betrieb abhängig vom Ziel, der Art des Unternehmens und den äußeren Anforderungen unterschiedlich. Daraus ergibt sich der Plan des zeitlichen Ablaufs.

Bei allen Schritten machen wir Sie auf lauernde Risiken aufmerksam, ob dies bei der Kündigung Ihrer Mitarbeiter, der Hebung Ihrer stillen Reserven, den Steuern, Liquiditätsengpässen, potentiellem Betrug oder im schlimmsten Fall auch bei einer drohenden Insolvenz ist.

Mit dieser Methode haben Sie dann für jede einzelne Aufgabe bis zum Abschluss alle formalen Anforderungen, steuerlichen Auswirkungen, potentielle Fehlerquellen, Eventualitäten und Risiken zuverlässig berücksichtigt. Somit haben Sie schon bevor Sie Ihre Betriebsaufgabe überhaupt öffentlich machen und einleiten den ganzen Ablauf optimal geplant vor sich liegen. Das beschleunigt bei der Umsetzung den gesamten Prozess enorm und schafft Sicherheit.

Dann setzen Sie diesen Plan durchgreifend und zügig in Ihrem Betrieb um, beginnend von einem Zeitpunkt, den Sie frei nach den Anforderungen Ihres Unternehmens wählen können.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Aufgabe- und Liquidationsprozess und wenn es zu Fragen und Problemen kommt, können Sie sich sicher sein, dass Sie auf den Rat von Experten zurückgreifen können, die mit der Erfahrung von über 100 Betriebsaufgaben eine Lösung für Ihr Problem haben. Dabei ist es unabhängig welche Gesellschaftsform Ihr Unternehmen hat und in welcher Branche Sie tätig waren.

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Ihre Vorteile unserer Methode für die Aufgabe Ihres Unternehmens

  • Klar strukturierter Ablauf: Wie Sie im Dickicht der Masse an zu erledigenden Aufgaben schon vor Verkündung Ihrer Betriebsaufgabe alle Schritte optimal im Vorfeld geplant haben.
  • Mitarbeiter kündigen: Wie Sie formal korrekt und rechtssicher Ihre Mitarbeiter kündigen, ohne riesige Abfindungen bezahlen zu müssen und trotzdem eine faire Lösung finden können.
  • Steuern: Wie Sie gezielt Spielräume nutzen und erprobte Tricks schon frühzeitig im Verlauf einsetzen, um Ihre Steuerlast zu minimieren.
  • Ihre Reputation: Wie Sie ein positives und glaubwürdiges Bild von sich selbst gezielt in Ihrem Umfeld kommunizieren, um Ihr Ansehen zu bewahren.
  • Schwierige wirtschaftliche Lage: Wie Sie selbst in einem schwierigen Umfeld durch präzise Planung Ihre Betriebsaufgabe trotzdem sicher über die Ziellinie bekommen.
  • Wie Sie Ihre Vermögenswerte veräußern ggf. einen Räumungsverkauf durchführen und dabei den größtmöglichen Ertrag und ein leeres Lager erreichen.

An der Schwelle zu einem neuen Lebensabschnitt ist unsere Begleitung mit unserer praxiserprobten Methode Ihre Gelegenheit für einen Prozess den Sie nur ein einziges Mal in Ihrer unternehmerischen Laufbahn durchführen und bei dem Entscheidungen mit solcher Tragweite getroffen werden müssen.

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Bis bald im Erstberatungsgespräch.

 

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